Verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen

vom 16.09.2021

Für den Unterrichtsbesuch sind seit dem 16.09.2021 die Nachweispflichten nach der 3G-Regelung (Impf-, Genesenen- oder negativer Testnachweis) erforderlich.

Besuch von Präsenzunterricht

  • Grundsätzlich muss ein Nachweis nach der 3G-Regelung (Impf-, Genesenen- oder negativer Testnachweis) vor dem Besuch des Unterrichts vorgelegt werden. Die Lehrkräfte kontrollieren die Nachweise und erfassen die Kontaktpersonen vor Beginn des Unterrichts.
  • Schülerinnen und Schüler, die am gleichen Tag die allgemeinbildende Schule besucht haben und dies glaubhaft wahrheitsgemäß aussagen, benötigen keinen Testnachweis, da sie der Testpflicht nach der Sächsische Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Findet der Unterricht am Wochenende oder am Feiertag statt, sind Schülerinnen und Schüler vom Testnachweis befreit, wenn der letzte reguläre Schultag besucht worden ist. Ansonsten muss ein Nachweis nach der 3G-Regelung vorgelegt werden.
  • Kinder im Vorschulalter benötigen keinen Testnachweis.
  • Keinen Zutritt haben Personen,
    • die Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten (Enge Kontaktpersonen einschließlich Hausstandsangehörige)
    • die Symptome zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten (Verdachtspersonen)
    • die sich selbst mittels Antigenschnelltest positiv getestet haben oder Kenntnis davon haben, dass ein bei ihnen seit dem 13.09.2021 vorgenommener PCR-Test oder Antigenschnelltest ein positives Ergebnis aufweist
  • Es gilt die Allgemeinverfügung des LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesten Personen vom 09.09.2021

Außerdem gelten folgende Regelungen zur Maskenpflicht und für den Mindestabstand:

Innenbereiche

  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (außer während des Musizierens, nicht erforderlich für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres)
  • Mindestabstand 1,50 m zu anderen Personen dringend empfohlen
    • bei Blasinstrumenten: 3 m in Blasrichtung, 2 m zur Seite
    • beim Singen: 2 m untereinander, zum Gesangsleiter/Publikum 3 m

Außenbereiche

  • Maske unter freiem Himmel dringend empfohlen, wenn Mindestabstand nicht eingehalten wird
  • Mindestabstand empfohlen (siehe Innenbereiche)

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Symbol 3G-Regel
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