Unterrichtsbetrieb während der Geltungsdauer der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung
vom 22.11.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
angesichts der dramatisch steigenden Infektionszahlen im Freistaat Sachsen, der neuen Rechtslage und der Aussicht, dass sich die Lage in den nächsten Wochen nicht verbessern wird, haben wir die folgende Regelungen für den Schulbetrieb für die kommenden drei Wochen beschlossen.
Wir hoffen, dass die getroffenen Maßnahmen ihre Wirkung entfalten werden und dass wir uns alle bald wiedersehen.
Das Kollegium der MTK-Schule
Unterrichtsbetrieb vom 22.11. bis zum 12.12.2021
- Die Schule ist für den Publikumsverkehr geschlossen.
- Musikalischer Präsenzunterricht ist ausschließlich für Schülerinnen und Schüler in einem Alter bis 15 Jahren gestattet. Schülerinnen und Schüler werden von den Lehrkräften an der Eingangstür abgeholt.
- Für den Unterricht ist die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises für alle Beteiligten (Schüler, die nicht in die Schule gehen) und die Kontakterfassung erforderlich.
- Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen oder für Kinder im Vorschulalter.
- Keinen Zutritt haben Personen,
- die Symptome zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten (Verdachtspersonen),
- die sich selbst mittels Antigenschnelltest positiv getestet haben oder Kenntnis davon haben, dass ein bei ihnen in den letzten 14 Tagen vorgenommener PCR-Test oder Antigenschnelltest ein positives Ergebnis aufweist,
- die innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten (Enge Kontaktpersonen einschließlich Hausstandsangehörige).
- Es gilt die Allgemeinverfügung des LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesten Personen vom 19.11.2021.
- Alle anderen Schüler erhalten Unterricht online über die schuleigene Videokonferenz-Plattform (gemäß Schulordnung §4 Nr. 3).
- Der Unterricht in den KiTas und Schulen wird ausgesetzt: JeKi, GTA-Bläserklasse, Musikalische Früherziehung (MFE), Musikalische Grundausbildung (MGA).
- Der Tanzunterricht wird ausgesetzt.
- Der Kunstunterricht und Ensembleunterricht kann voraussichtlich für Teilnehmer bis 15 Jahren in verkleinerten Gruppen bis maximal 5 Teilnehmer weiterhin stattfinden, für alle weiteren Teilnehmer wird der Unterricht ausgesetzt. Chorsingen kann leider nicht stattfinden.
- Alle Veranstaltungen werden abgesagt außer Prüfungen, Prüfungsvorbereitungen, Wettbewerbs- oder Studienvorbereitungen.
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (außer während des Musizierens, nicht erforderlich für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres).
- Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m zu anderen Personen
- bei Blasinstrumenten: 3 m in Blasrichtung, 2 m zur Seite
- beim Singen: 2 m untereinander, zum Gesangsleiter 3 m