Präsenzunterricht ab Do, den 20.05.2021 wieder erlaubt
vom 20.05.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
ab sofort ist Einzelunterricht auch in Präsenzform wieder erlaubt. Wir haben begonnen, den Schulbetrieb umzustellen. Noch ist die Schule geschlossen, Schülerinnen und Schüler werden am verschlossenen Eingang vom Hauptfachlehrer abgeholt. Wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge dauerhaft unter 100 Neuinfektion pro 100.000 Einwohner bleibt, dürfen wir die Musikschule auch wieder öffnen unter Einhaltung der Schutzauflagen.
Ihr Haupfachlehrer wird sie darüber informieren, ab wann der Präsenzunterricht in seiner Klasse wieder stattfinden kann.
Mit unserem Hygienekonzept möchten wir ein Umfeld schaffen, in dem sich Schüler wie Lehrer gleichermaßen wohl und sicher fühlen, das Infektionsrisiko für alle Beteiligten möglichst gering bleibt und dadurch die künstlerisch-pädagogische Arbeit im Vordergrund stehen kann. Die persönlichen Begegnungen sind inzwischen so wertvoll und rar geworden, dass wir diese nicht unnötig "aufs Spiel setzen" wollen. Sobald die Infektionszahlen gesunken sind, werden wir die Testverpflichtungen auch weiter reduzieren.
Es gelten folgende Testpflichten für Schüler (ab 7 Jahren), die vor dem Unterricht durch einen Beleg (auch als Kopie) nachzuweisen sind:
* PCR-Test 48h gültig
* Schnelltest Testzentrum tagaktuell gültig
* Schultest tagaktuell gültig
* Selbsttest tagaktuell gültig + Formular "Qualifizierte Selbstauskunft"
(Testkassette beschriftet mit Name/Testdatum+Zeit durchsichtig verpackt vor Unterrichtsbeginn vorzeigen)
Im Bürgerhaus besteht nach wie vor die Möglichkeit für kostenlose Schnelltests:
https://www.landratsamt-pirna.de/kostenlose-schnelltests-im-landkreis.html
Selbsttests können auch für 3,- € im Büro (Bürgerhaus Bannewitz) gekauft werden. Sollten Schüler die Tests vor der Unterrichtsstunde durchführen, kann dies außerhalb des Hauses erfolgen. Bitte planen Sie dafür genügend Vorlaufzeit ein. Im Bürgerhaus kann der Test auch im Treppenhaus (Seiteneingang) oder im Foyer durchgeführt werden. Sollten keine freien Plätze vorhanden sein, bitten wir außerhalb des Hauses unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu warten.
Ein Selbsttest im Unterrichtsraum ist untersagt. Unterrichtsräume dürfen nur von getesteten Schülern betreten werden.
Ein Betreten der Unterrichtsstätten ist nur erlaubt, wenn keine covid-19-ähnlichen Symptome vorhanden sind.
In allen Unterrichtsstätten besteht Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz) außer während des Musizierens. Für Schüler bis 13 Jahren ist auch eine Alltagsmaske ausreichend, für Kinder bis 5 Jahren besteht keine Maskenpflicht.
Während des Unterrichts in den Fächern Gesang oder Blasinstrumente ist ein Mindestabstand von 3 m einzuhalten, ansonsten mind. 1,50 m. Kondenswasser bei Blasinstrumenten ist hygienisch sicher aufzufangen und zu entsorgen.
Beleg vom Testergebnis dient gleichzeitig der Kontaktnachverfolgung.
Erleichterungen für Geimpfte oder Genesene müssen im Büro vorab beantragt werden durch Vorlage der entsprechenden Nachweise im Original. Bitte vereinbaren Sie hierfür telefonisch einen Termin, damit wir auch Zeit für Sie haben und uns auf Ihren Besuch vorbereiten können. Nach Prüfung stellt die Musikschule eine persönliche ggfs. zeitlich befristete Genehmigung aus und informiert den Hauptfachlehrer. Die Genehmigung ist bei jedem Unterricht an Stelle des Testbeleges vorzuzeigen. Lehrer dürfen diese Genehmigung nicht erteilen. Bis zur Erteilung der Genehmigung bleibt die Testpflicht erhalten. Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von bis zu einer Woche ein.
Bei Fragen erreichen Sie uns Mo - Fr telefonisch unter Tel. (0351) 4046200. Wir stehen Ihnen bei Fragen, Wünschen und Anregungen gern auch per Mail an info@mtks.de zur Verfügung.